Zwangsumzug in die Friedrichstraße
Der letzte Standort der Engel-Apotheke lag in der Friedrichstraße. Das Bezirksamt Mitte hatte im Januar 1949 die Räume der "Schweizer Apotheke" in der Friedrichstraße 179 beschlagnahmte und brachte nun die Engel-Apotheke dort unter (heute steht an dieser Stelle das Russische Haus, das Kulturinstitut der Russischen Föderation).
Die Beschlagnahmung war erfolgt aufgrund des "Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten" vom 8. Februar 1949. Davon waren auch 14 Berliner Apotheken betroffen, darunter auch die Schweizer Apotheke.
Im Mai 1949 wurde das Grundstück Friedrichstraße 176-179 nach der Verordnung des Magistrats von Groß-Berlin vom 24. Mai 1949 zur "Überführung von Konzernen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen in Volkseigentum" übernommen.
Noch vor Gründung der DDR wurde mit der "Verordnung über die Neuregelung des Apothekenwesens" vom 22. Juni 1949 das Erlöschen aller vererblichen und veräußerbaren Apothekenbetriebsrechte bestimmt. Jost führte nun eine "Apotheke im Privatbesitz", die er persönlich zu leiten hatte. Der Wert des Privilegs hatte sich verflüchtigt und die "Königliche Privilegierung" trat nicht mehr in Erscheinung.